|
Nachweis der Gültigkeit der Lizenz durch Führen des Flugbuches
Wir Segelflieger müssen zur Ausübung unseres Sportes nachweisen können, dass wir unsere fachlichen Voraussetzung erfüllen. Dies erfolgt durch das Führen seines Flugbuches. Außerhalb des Flugplatzbereiches ist das Flugbuch während des Fluges mitzuführen. Ansonsten ist es am Flugplatz vorzuhalten.
Wenn die fliegerischen Voraussetzung erfüllt sind müssen die Eintragungen nicht bestätigt werden. Sind sie nicht vollständig erfüllt, sind die Starts mit einem Fluglehrer oder unter der Aufsicht eines Fluglehrers durchzuführen. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers zu bestätigen.
|